Fachkundige Person im Explosionsschutz.
Beurteilung der Gefährdungen aus Technik,Umgebungseinflüssen, Gefahrstoffen undExplosionsgefahren (§ 5 ArbSchG).
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung notweniger Schutzmaßnahmen verpflichtet. Auch im Explosionsschutz muss eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person erfolgen. In diesem Seminar erhalten Sie alle Kenntnisse, die nötig sind, um Gefährdungen zu entdecken und zu bewerten.
Veranstaltungs-Code | FB24-222691-58497827 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Nachweis über die Teilnahme am Seminar "Befähigte Person im elektrischen Explosionsschutz" (Sem.-Nr. 07121) oder "Befähigte Person im mechanischen Explosionsschutz" (Sem.-Nr. 07122) oder "Befähigte Person im Explosionsschutz an RLT-Anlagen (Sem.-Nr. 07123) oder Befähigte Person im Explosionsschutz an MSR-Anlagen (Sem.-Nr. 07133) oder vergleichbarer Qualifikation.
Veranstaltungsort:
51105 Köln
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zusätzliche Kurs Dokumente:
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