Fachkundige Person Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.
Fachliche Qualifikation nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Verwendung von Arbeitsmitteln.
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV)“ legt seit Januar 2015 im § 3 Abs. 2 fest, dass Gefährdungsbeurteilungen nur noch von fachkundigem Personal durchgeführt werden dürfen. Unser praxisnahes Seminar vermittelt Ihnen die dafür erforderliche Fachkunde.
Veranstaltungs-Code | FB24-95199-58496951 |