Fachkundelehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie nach § 4, 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung(AbfAEV) und Aufbaukurs Betriebsbeauftragter für Abfall
Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes oder eines Betriebes der Abfall einsammelt und befördert. Der Lehrgang ist Voraussetzung für den Erwerb der Fachkunde, gemäß § 9 Abs. 2 EfbV und § 4, 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Die AVT- Akademie hat vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz die Anerkennung diese Lehrgänge bundesweit durchzuführen.
Programm:
- Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften
- Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
- Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können, sowie Maßnahmen, zu deren Verhinderung oder Beseitigung und Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsgedürftigen Anlagen
- Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
zusätzlich für den Betriebsbeauftragten für Abfall
- Rechtsgrundlagen des Abfallbeauftragten
- Anforderungen und Aufgabenstellung
- Besondere Haftung für Betriebsbeauftragte
- Praxis des Abfallbeauftragten
Veranstaltungs-Code | FB24-83288-60645604 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Unternehmer und leitendes Personal von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben, die Abfälle einsammeln und befördern sowie Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden sollen und/oder für Entsorgung, Lagerung und Transport von Abfällen zuständig sind.
Preis: 1.785, 00 €
In der Lehrgangsgebühr von 1.500,- Euro zzgl. MwSt. sind ausführliche Seminarunterlagen und die neuesten gesetzlichen Vorschriften, die Pausengetränke sowie Mittagessen enthalten.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63811 Stockstadt
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Starttermin: Termin auf Anfrage
5 Tage jeweils von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr, 1. Tag Freitag, 2. Tag Samstag und in der darauf folgenden Woche 3. Tag Donnerstag, 4. Tag Freitag, 5. Tag Samstag
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