Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sifa 3.0.
Erwerb der sicherheitstechnischenFachkunde der Ausbildungsstufen I und II (Lernfelder 1-5)mit Anerkennung durch die DGUV.
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) leiten sich aus §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ab. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen zur Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Innerhalb der fünf Lernfelder setzen Sie sich mit den aktuellen Vorschriften und Regelwerken des deutschen Arbeitsschutzes auseinander.
Veranstaltungs-Code | FB24-456204-58499520 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
- Abschluss als Ingenieur, Meister oder Techniker.
- Generell ist eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung nachzuweisen.
- Bei vorhandenem anderen Abschluss sprechen Sie uns bitte an.
- Optimal findet das Praktikum im eigenen Unternehmen statt.
Bildungsziel der Schulung:
Erwerb des Sicherheitstechnisches Fachkundenachweis einer DGUV zertifizierten Bildungsstelle für die Ausbildungsstufen I und II (Lernfeld 1-5) für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Veranstaltungsort:
22527 Hamburg
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zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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