Fachgerechte Bodenansprache bei der Altlastenbearbeitung nach aktuellem Bodenschutzrecht
Angewandte Bodenkunde – Technogene Substrate – Mindestdatensatz
Die Bodenkundliche Kartier-Anleitung (KA) stellt nach Bodenschutzrecht die Grundlage für die Kartierung, Bodenansprache und Probenahme bei der Untersuchung von Altlast(verdachts)-flächen.
In der von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe herausgegebenen „Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz“ sind auf spezifische Fragestellungen des Bodenschutzrechts bezogene Geländeformblätter enthalten. Diese basieren auf Auszügen der umfangreichen Bodenkundlichen Kartier-Anleitung und stellen einen Mindestdatensatz bereit.
Hierin ist eine Reihe von Bodenparametern enthalten, die für eine fachlich gut begründete Gefährdungsabschätzung von grundlegender Bedeutung sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass sowohl Probennehmer, Gutachter, Planer sowie Behördenvertreter vertiefte bodenkundliche Kenntnisse benötigen, um eine mit dem Bodenschutzrecht konforme Bewertung der Untersuchungsergebnisse in Gutachten vornehmen bzw. nachvollziehen zu können. Im Seminar wird auch ein Ausblick auf die im Jahr 2024 neu erschienene Bodenkundliche Kartieranleitung 6 (KA 6) gegeben und die wesentlichen Änderungen bei der Ansprache anthropogener Böden vorgestellt.
Veranstaltungs-Code | FB24-381367-60391440 |