Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis — Vertiefungsseminar
Seminar für Fortgeschrittene zu wichtigen Regelungen zum Naturschutz und deren Anwendung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Rechtliche und fachliche Grundlagen, Rechtsprechung und Vollzugserfahrungen
Die rechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) sind ein unverzichtbarer Prüfgegenstand in der Planungs- und Genehmigungspraxis. In Nordrhein-Westfalen sind die EU-Richtlinien durch das
NRW-Umweltministerium (MULNV) mit den Verwaltungsvorschriften VV-Artenschutz und VV-Habitatschutz sowie speziellen Leitfäden umgesetzt worden. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat in den vergangenen Jahren die hohen Anforderungen an die Durchführung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen weiter verschärft.
Die Veranstaltung möchte die wichtigsten und wissenswerten „Highlights“ aus der neueren Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre vorstellen, die für Behörden, Antragsteller und Planer im Berufsalltag relevant sind.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen in den Bereichen Arten- und Habitatschutz, die ihr bisheriges Wissen und ihre Kenntnisse hierzu "auffrischen" und vertiefen möchten.
Das Seminar ist bundesweit behördlich als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV anerkannt.
Veranstaltungs-Code | FB24-366255-54005094 |