EuP - Elektrotechnisch unterwiesene Person
Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind Nichtelektriker, welche durch eine theoretische und praktische Unterweisung Kenntnisse erhalten, um begrenzte Eingriffe an elektrischen Anlagen vornehmen zu dürfen. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kann nur tätig werden, wenn dieses unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) erfolgt.
Gefahren und Wirkung des elektrischen Stromes
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ Grundlagen der Elektrotechnik
Maßnahmen zur Unfallverhütung, Schutzziele, Schutzmaßnahmen
Verantwortung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
Veranstaltungs-Code | FB24-291491-23603522 |
berufsbegleitend | Ja |
Dieser Kurs ist förderfähig:
Fachkursförderung
Veranstaltungsort:
88400 Biberach an der Riß
weitere Orte/Termine
Starttermin: Termin auf Anfrage
Freitags von 17:00 - 21:00 Uhr, samstags von 8:00 - 15:00 Uhr, 12 UE
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