Elektrofachkraft - Nachschulung
Das Lehrgangskonzept für die ""Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"" beinhaltet eine verbindliche Nachschulung.
Die eintätige Nachschulung ist in der Regel 3 Jahre nach der Erstprüfung oder nach einer bereits abgelegten Nachschulung durchzuführen, um die Qualifikation zur ""Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"" aufrechtzuerhalten.
Kursinhalt
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Änderung der VDE-Vorschriften
- Messübungen
Zielgruppe
Personen, die die ""Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"" abgeschlossen haben, und eine Nachschulung benötigen.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Grundkurs ""Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten""
Abschluss
Zertifikat
Veranstaltungs-Code | FB24-461375-61060345 |
Veranstaltungsort:
82362 Weilheim
weitere Orte/Termine
Starttermin: 10.10.2025
Freitag, 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
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