Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Nachschulung
"Kursinfo
DGUV Vorschrift 3 – Nachschulung auf dem neuesten Stand der Technik
Der Sachkundenachweis Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) gilt nicht ein Leben lang! In der Regel muss er alle zwei Jahre durch eine Nachschulung bestätigt werden. Ein wichtiger Aspekt dabei: Ohne entsprechende Teilnahmebestätigung besteht im Schadensfall bei Inbetriebnahme oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen keine rechtliche Absicherung. Die Spannbreite der von dieser Regelung betroffenen Tätigkeitsfelder reicht vom Aufzugsbau über die Haus- und Gebäudetechnisierung bis hin zur Windenergiegewinnung.
Themenüberblick
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Gesetzliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3
- Auszüge Betriebssicherheitsverordnung: VDE 0100 Teil 100, Teil 200, Teil 410, Teil 600 sowie VDE 0701/0702
- Beispiele für Messungen nach VDE
- Klärung von Teilnehmerfragen
"
Veranstaltungs-Code | FB24-315130-58238303 |