Die IED-Richtlinie - Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz
Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IE-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung) geregelt: Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.
Am 2. Mai 2013 ist die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.
Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.
In Deutschland sind circa 13000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit cirka 55000 Industrienanlagen. Besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie werden berücksichtigt. Dabei ist die Auswahl der Industriezweige und deren Anlagengröße mit der 4. ?BImSchV? (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen abgestimmt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.
Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.
Veranstaltungs-Code | FB24-74659-60651248 |
Preis: 529, 55 €
445,00 zzgl. MwSt.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63065 Offenbach am Main
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