Fortbildung für Brandschutzbeauftragte
Auffrischung für Brandschutzbeauftragten nach den Vorgaben der DGUV 205-003.
Stellung im Betrieb
Brandschutzbeauftragte sollten vergleichbar mit der betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeits-sicherheit unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt sein. Brandschutzbeauftragte werden vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
Fortbildung für Brandschutzbeauftragte
Die Fachkunde eines Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für den Brandschutzbeauftragten eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich.
Kosten
710,00 Euro MwSt.-befreit; inkl. Seminarunterlagen
Veranstaltungs-Code | FB24-248750-62394662 |