CBAM-Meldungen - im Detail erklärt - online
CBAM - so geben Sie die Daten für CBAM weiter.
Alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, müssen berechnet und dokumentiert werden. Für den neu eingeführten CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) müssen Unternehmen nun quartalsweise Daten in einem CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren, ihre eingebetteten Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.
Nach den ersten Perioden liegen Erfahrungen vor, wie dieser Bericht ausgefüllt werden kann. Damit die Meldung kein Buch mit sieben Siegeln bleibt, zeigt Ihnen unser Dozent, wie Sie Schritt für Schritt einen einfachen Bericht erstellen können. Geplant ist eine "Live-Anmeldung", direkt über die EU-Website. Sollte diese ausfallen oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sein, so wird der Dozent dies anhand von detaillierten Screenshots zeigen.
Wir können zwar nicht Ihre individuelle Meldung während des Seminars erstellen, jedoch tauchen erfahrungsgemäß immer an den gleichen Stellen Schwierigkeiten auf. Bringen Sie also gerne Ihre Fragen mit und wir versuchen, diese zu lösen.
- Erstellung eines Berichts
- Formularfelder und ihre Bedeutung
- Praxistipps
Veranstaltungs-Code | FB24-505416-57623426 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Geschäftsführer, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Einkäufer, Sachbearbeiter*innen Import/Export, Zollbeauftragte und alle, die mehr wissen möchten
Bildungsziel der Schulung:
Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungsort:
Online-Kurs
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Kursart:
Online-Kurs
Starttermin: 09.12.2024
08:30 - 12:00 Uhr
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