Brücken- und Portalkranführer.
Erwerben Sie die nötige Grundqualifikationin Theorie undPraxis.
Führer von Brücken- und Portalkranen, müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
Veranstaltungs-Code | FB24-222543-58492534 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Mindestalter 18 Jahre, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, körperliche und geistige Eignung.
Bildungsziel der Schulung:
Bedienberechtigung für Brücken- und Portalkrane
Veranstaltungsort:
12681 Berlin-Marzahn
Vollzeit
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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