EU-Berufskraftfahrer LKW. Modul 3: Gefahrenwahrnehmung.
Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit Schulungsnachweis zu Kenntnisbereichen1.2, 1.3a, 3.1, 3.4 und 3.5 gemäß BKrFQG.
Berufskraftfahrer sind laut BKrFQG dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. So wird der ordnungsgemäße Umgang mit den immer höheren Standards der Sicherheitstechnik in modernen LKW sichergestellt. Im BKF-Modul 3 erhalten Sie dazu die aktuellen Kenntnisse und erfahren mehr über das richtige Verhalten in Grenzsituationen. Dies ist die aktuelle Version.
Veranstaltungs-Code | FB24-95574-58918591 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.
Bildungsziel der Schulung:
Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die TÜV Rheinland Akademie. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Veranstaltungsort:
01979 Lauchhammer
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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