Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden in einer Kompaktschulung oder Einzelschulungen von mindestens 7 (Zeit) Stunden (5 mal 7 Stunden). Die erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist nach BKrFQG bis einschließlich 9. September 2014 zu absolvieren.
Seminarinhalt:
• Modul 1: Eco-Training ohne Praxisanteil
• Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
• Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
• Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
• Modul 5: Ladungssicherung
Veranstaltungs-Code | FB24-247632-45508211 |
Veranstaltungsort:
71034 Böblingen
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