Berufskraftfahrer-Weiterbildung: Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden in einer Kompaktschulung oder Einzelschulungen von mindestens 7 (Zeit)Stunden (5 mal 7 Stunden). Die erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist nach (BKrFQG) bis einschließlich 9. September 2014 zu absolvieren.
Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Seminarinhalt:
- Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
- Sozialvorschriften:
- Die EG-Sozialvorschiften, Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten
- Die Kontrollgeräte
- Arbeitszeitgesetz
- Neue Verkehrsregeln:
- Handy-Benutzung
- Reißverschlussverfahren
- Verkehrszeichen
- Bushaltestellen (Vorrang beim Abfahren, Bus mit Warnblinklicht)
- Personen auf der Ladefläche Personen im Laderaum Fahrradstraße
Die Seminarinhalte sind den folgenden Kenntnisbereichen nach BKrFQV zugeordnet:
- 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften
- 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Veranstaltungs-Code | FB24-51776-60603862 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Zielgruppe: Alle (Berufs-)Kraftfahrer/-innen mit der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D, DE, D1, D1E.
Preis: 154, 70 €
zzgl. Materialien
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
71034 Böblingen
weitere Orte/Termine
Starttermin: 27.09.2025
08:30 - 16:30 Uhr
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