Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Versicherungsrecht" an der Universität Münster kombiniert Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug.
Das Programm
Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es dem spezialisierten Jurist:innen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.
Für schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwältinnen und Anwälte sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher dem Volljuristinnen und -juristen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“.
Berufsfeld / Zielpublikum
Trotz der immensen wirtschaftlichen Bedeutung der deutschen Assekuranz fristet das Versicherungsrecht in der herkömmlichen juristischen Ausbildung an den Hochschulen nach wie vor ein Schattendasein. Auch in der praktischen Ausbildung nach dem ersten juristischen Staatsexamen werden versicherungsrechtliche Kenntnisse systematisch nicht vermittelt.
Der Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ will diese Lücke füllen. Er vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten und deckt zudem sämtliche Bereiche ab, die von der Fachanwaltsordnung für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“ gefordert werden. Dabei werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch mit den Grundlagen des Versicherungswesens (Versicherungsbetriebswirtschaft, Versicherungsmedizin, Versicherungsmathematik) und des Sozialversicherungsrechts vertraut gemacht.
Aber nicht nur das Curriculum, das in jahrelanger Feinarbeit exakt auf die Bedürfnisse des Marktes zugeschnitten wurde, sondern auch die Auswahl der Dozierenden steht für die erstklassige Qualität der Lehre. Namhafte Hochschullehrende und renommierte Praktiker:innen bilden die Studierenden zu versicherungsrechtlich versierten und kompetenten Rechtsberaterinnen und -beratern aus. Der Studiengang „Versicherungsrecht“ eröffnet den Absolventinnen und Absolventen damit ausgezeichnete Berufsaussichten in einem attraktiven Betätigungsfeld.
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Jurist:innen und Ökonom:innen, die eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen, einer Anwaltskanzlei oder einer Bank anstreben.
Angesprochen sind nicht nur Berufserfahrene, sondern auch junge Absolventinnen und Absolventen und Berufseinsteigende sowie Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Schwerpunkte / Curriculum
1. Semester
Zu unseren Dozentinnen und Dozenten zählen nicht nur Hochschulprofessor:innen, die allesamt zu den führenden Expertinnen und Experten auf ihrem Fachgebiet gehören, sondern auch zahlreiche Praktiker:innen aus national und international agierenden Kanzleien, Versicherungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Verbänden. Auch Richterinnen und Richter verstärken unser Panel.
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expert:innen aus dem Bereich des Versicherungsrechts zu profitieren sowie die unterschiedlichen Arbeitsabläufe in den verschiedenen Berufsbereichen kennen zu lernen.
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Gesamtkosten ca. € 9.900
Studiengebühren:
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Berufserfahrung:
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus.
Ausländische Bewerber:innen:
Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Zusätzliche Informationen
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses national wie international anerkannten Mastergrades werden die Absolventinnen und Absolventen als Expert:innen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion.
Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Der Titel steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwältinnen und Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade Mandantinnen und Mandanten freiberuflicher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „Versicherungsrecht“ bietet Jurist:innen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“ Voraussetzung sind.
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Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war JurGrad gGmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Versicherungsrecht" an der Universität Münster kombiniert Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug.
Das Programm
Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es dem spezialisierten Jurist:innen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.
Für schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwältinnen und Anwälte sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher dem Volljuristinnen und -juristen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“.
Berufsfeld / Zielpublikum
Trotz der immensen wirtschaftlichen Bedeutung der deutschen Assekuranz fristet das Versicherungsrecht in der herkömmlichen juristischen Ausbildung an den Hochschulen nach wie vor ein Schattendasein. Auch in der praktischen Ausbildung nach dem ersten juristischen Staatsexamen werden versicherungsrechtliche Kenntnisse systematisch nicht vermittelt.
Der Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ will diese Lücke füllen. Er vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten und deckt zudem sämtliche Bereiche ab, die von der Fachanwaltsordnung für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“ gefordert werden. Dabei werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch mit den Grundlagen des Versicherungswesens (Versicherungsbetriebswirtschaft, Versicherungsmedizin, Versicherungsmathematik) und des Sozialversicherungsrechts vertraut gemacht.
Aber nicht nur das Curriculum, das in jahrelanger Feinarbeit exakt auf die Bedürfnisse des Marktes zugeschnitten wurde, sondern auch die Auswahl der Dozierenden steht für die erstklassige Qualität der Lehre. Namhafte Hochschullehrende und renommierte Praktiker:innen bilden die Studierenden zu versicherungsrechtlich versierten und kompetenten Rechtsberaterinnen und -beratern aus. Der Studiengang „Versicherungsrecht“ eröffnet den Absolventinnen und Absolventen damit ausgezeichnete Berufsaussichten in einem attraktiven Betätigungsfeld.
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Jurist:innen und Ökonom:innen, die eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen, einer Anwaltskanzlei oder einer Bank anstreben.
Angesprochen sind nicht nur Berufserfahrene, sondern auch junge Absolventinnen und Absolventen und Berufseinsteigende sowie Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Schwerpunkte / Curriculum
1. Semester
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
- Vermittlerrecht
- Allgemeines Sachversicherungsrecht
- Recht der Rückversicherung
- Recht der Unfallversicherung
- Risikomanagement: Einführung in die Versicherungsmathematik
- Reiseversicherungsrecht
- Grundlagen der Haftpflichtversicherungen
- Private Haftpflichtversicherungen
- Industriehaftpflicht - Betriebshaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
- Industriehaftpflicht - Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherung
- Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
- D&O-Versicherung
- Cyber-Versicherung
- Recht der Pflichtversicherung und der Haftpflichtversicherungen der freien Berufe
- Recht der Lebensversicherung
- Recht der privaten Krankenversicherung
- Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Grundzüge des Versicherungsmanagements
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Recht der Fahrzeugversicherung
- Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
- Grundzüge des Internationalen Versicherungsvertragsrechts
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- Recht der Versicherungsaufsicht
- Versicherungsunternehmensrecht
- Internationale Versicherungsprogramme
- Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
- Grundzüge der Versicherungsmedizin
Zu unseren Dozentinnen und Dozenten zählen nicht nur Hochschulprofessor:innen, die allesamt zu den führenden Expertinnen und Experten auf ihrem Fachgebiet gehören, sondern auch zahlreiche Praktiker:innen aus national und international agierenden Kanzleien, Versicherungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Verbänden. Auch Richterinnen und Richter verstärken unser Panel.
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expert:innen aus dem Bereich des Versicherungsrechts zu profitieren sowie die unterschiedlichen Arbeitsabläufe in den verschiedenen Berufsbereichen kennen zu lernen.
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Gesamtkosten ca. € 9.900
Studiengebühren:
- Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen und Gesetzestexte sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
- Ratenzahlung, Teilstipendien und weitere Rabattmöglichkeiten
- Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studiengang (Studiengebühr, Kosten für Unterkunft, Fahrten, Verpflegung, Arbeitsmittel etc.) sind in der Regel steuerlich absetzbar
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Berufserfahrung:
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus.
Ausländische Bewerber:innen:
Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Zusätzliche Informationen
- Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang 40-50 Seiten)
- kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 13 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag
- Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
- intensive und individuelle Betreuung der Studierenden basierend auf jahrelanger Erfahrung (SS 2023: Start des 18. Jahrgangs)
- Online-Zugriff auf Kursunterlagen
- Nutzung der Bibliotheken der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät möglich
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht"
- Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und Blockveranstaltungen
- Alle Veranstaltungen finden in modernen Tagungsräumlichkeiten im Zentrum von Münster statt
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses national wie international anerkannten Mastergrades werden die Absolventinnen und Absolventen als Expert:innen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion.
Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Der Titel steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwältinnen und Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade Mandantinnen und Mandanten freiberuflicher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „Versicherungsrecht“ bietet Jurist:innen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“ Voraussetzung sind.
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