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Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster kombiniert Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug.
Das Programm
In der Praxis der Rechts- und Unternehmensberatung kommt dem Steuerrecht größte Bedeutung zu. Entscheidend für Beratung und Fallbearbeitung auf höchstem Niveau ist dabei nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Klientinnen und Klienten ökonomisch und zielgerichtet einsetzen kann.
Auf diese Zielsetzung ist der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster in besonderem Maße ausgerichtet. Ein Abschluss empfiehlt die Absolventinnen und Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf.
Der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster zeichnet sich durch seine besondere interdisziplinäre Gesamtsicht aus und ist nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detailwissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet. Der Studiengang vermittelt Jurist:innen und Ökonom:innen sowohl die steuerrechtlichen als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge.
Darüber hinaus zeichnet sich der Studiengang durch seine erstklassigen Dozentinnen und Dozenten aus, die sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Rechtsprechung und führenden Unternehmen der Steuerrechtspraxis kommen. So wird die Vermittlung erstklassigen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fachwissens sicher gestellt.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration” (EMBA) verliehen. Zudem behandelt der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Steuerrecht“ gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.
Berufsfeld / Zielpublikum
Nach wie vor ist das Angebot von steuerrechtlich versierten Jurist:innen und Ökonom:innen auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Die Nachfrage übersteigt bei Weitem das Angebot. So liegt es auf der Hand, dass eine Spezialisierung auf diesem Gebiet die eigenen Chancen erheblich verbessert.
Der berufsbegleitende Masterstudiengang "Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster vermittelt den Teilnehmenden interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich des Steuerrechts auf universitärem Niveau. Dabei wird im Gegensatz zu vielen anderen Zusatzausbildungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt: Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen.
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Jurist:innen und Ökonom:innen, die eine Führungsposition in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung anstreben. Angesprochen sind vor allem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Beschäftigte in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventinnen und Absolventen und Berufseinsteigende sowie für Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Schwerpunkte / Curriculum
1. Semester
Unsere Praxisdozierenden sind in Banken, Unternehmensberatungen, Finanzgerichten, Universitäten und national und international agierenden Kanzleien tätig und bringen langjährige Berufserfahrung und exzellente Kenntnisse in ihren jeweiligen Themengebieten mit.
Gerade die Kombination unserer Dozentinnen und Dozenten aus Wissenschaft und Praxis bietet Ihnen nicht nur das notwendige wissenschaftlich fundierte Fachwissen, sondern auch letztlich den entscheidenden Praxisbezug.
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Gesamtkosten ca. € 11.700
Studiengebühren:
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Berufserfahrung:
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).
Ausländische Bewerber:innen:
Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Zusätzliche Informationen
Eine Besonderheit des Studiengangs „Steuerwissenschaften“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Jurist:innen und Ökonom:innen entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel sind national und international anerkannt und stehen für eine exzellente Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb eines Mastergrades werden die Absolventinnen und Absolventen als Expert:innen auf dem Gebiet des Steuerrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Gehaltschancen.
Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion.
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Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war JurGrad gGmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster kombiniert Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug.
Das Programm
In der Praxis der Rechts- und Unternehmensberatung kommt dem Steuerrecht größte Bedeutung zu. Entscheidend für Beratung und Fallbearbeitung auf höchstem Niveau ist dabei nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Klientinnen und Klienten ökonomisch und zielgerichtet einsetzen kann.
Auf diese Zielsetzung ist der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster in besonderem Maße ausgerichtet. Ein Abschluss empfiehlt die Absolventinnen und Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf.
Der Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster zeichnet sich durch seine besondere interdisziplinäre Gesamtsicht aus und ist nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detailwissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet. Der Studiengang vermittelt Jurist:innen und Ökonom:innen sowohl die steuerrechtlichen als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge.
Darüber hinaus zeichnet sich der Studiengang durch seine erstklassigen Dozentinnen und Dozenten aus, die sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Rechtsprechung und führenden Unternehmen der Steuerrechtspraxis kommen. So wird die Vermittlung erstklassigen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fachwissens sicher gestellt.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration” (EMBA) verliehen. Zudem behandelt der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Steuerrecht“ gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.
Berufsfeld / Zielpublikum
Nach wie vor ist das Angebot von steuerrechtlich versierten Jurist:innen und Ökonom:innen auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Die Nachfrage übersteigt bei Weitem das Angebot. So liegt es auf der Hand, dass eine Spezialisierung auf diesem Gebiet die eigenen Chancen erheblich verbessert.
Der berufsbegleitende Masterstudiengang "Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster vermittelt den Teilnehmenden interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich des Steuerrechts auf universitärem Niveau. Dabei wird im Gegensatz zu vielen anderen Zusatzausbildungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt: Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen.
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Jurist:innen und Ökonom:innen, die eine Führungsposition in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung anstreben. Angesprochen sind vor allem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Beschäftigte in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventinnen und Absolventen und Berufseinsteigende sowie für Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Schwerpunkte / Curriculum
1. Semester
- Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts
- Einführung und Systematik des Steuerrechts
- Gewinneinkunftsarten
- Sonstige Einkünfte, insb. Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
- Buchführung
- Handels- und Steuerbilanzrecht
- Steuerbilanzpolitik
- Besteuerung von Personengesellschaften
- Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
- Bilanzanalyse
- Grundzüge der Konzernrechnungslegung
- Lohnsteuerrecht
- Verfahrensrecht, AO, FGO
- VWL – Allgemeine Steuerlehre
- Umsatzsteuerrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Besteuerung der Unternehmensnachfolge
- Unternehmensbewertung (EMBA)
- VWL II –Spezielle Steuerlehre (EMBA)
- Unternehmenskauf (LL.M.)
- Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht (LL.M.)
- Verbrauchsteuerrecht/Zollrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Umwandlungssteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Europarechtliche Bezüge des Steuerrechts
Unsere Praxisdozierenden sind in Banken, Unternehmensberatungen, Finanzgerichten, Universitäten und national und international agierenden Kanzleien tätig und bringen langjährige Berufserfahrung und exzellente Kenntnisse in ihren jeweiligen Themengebieten mit.
Gerade die Kombination unserer Dozentinnen und Dozenten aus Wissenschaft und Praxis bietet Ihnen nicht nur das notwendige wissenschaftlich fundierte Fachwissen, sondern auch letztlich den entscheidenden Praxisbezug.
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Gesamtkosten ca. € 11.700
Studiengebühren:
- Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen und Gesetzestexte sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
- Ratenzahlung, Teilstipendien und weitere Rabattmöglichkeiten
- Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studiengang (Studiengebühr, Kosten für Unterkunft, Fahrten, Verpflegung, Arbeitsmittel etc.) sind in der Regel steuerlich absetzbar
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Berufserfahrung:
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).
Ausländische Bewerber:innen:
Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen offen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Zusätzliche Informationen
- Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang 40-50 Seiten)
- Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 15 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag
- Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
- Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden basierend auf jahrelanger Erfahrung (WS 2022/2023: Start des 21. Jahrgangs)
- Online-Zugriff auf Kursunterlagen
- Nutzung der Bibliotheken der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät möglich
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht"
- Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und Blockveranstaltungen
- Alle Veranstaltungen finden in modernen Tagungsräumlichkeiten im Zentrum von Münster statt
Eine Besonderheit des Studiengangs „Steuerwissenschaften“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Jurist:innen und Ökonom:innen entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel sind national und international anerkannt und stehen für eine exzellente Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb eines Mastergrades werden die Absolventinnen und Absolventen als Expert:innen auf dem Gebiet des Steuerrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Gehaltschancen.
Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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