Befugniserhaltung für Sperrkassierer / Zählermonteure.
Erfüllen Sie die Forderung derDGUV Regel 103-011 (ehem. BGR A3)und der DIN EN 50110-1:2014-02.
Laut der DGUV Regel 103-011, der neuen DIN EN 50110-1 und des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen die notwendige Befähigung der Sperrkassierer/Zählermonteure zu prüfen. Alle vier Jahre muss eine Auffrischungsschulung absolviert werden. Wer diese Tätigkeit vier Jahre lang nicht ausgeübt hat, muss erneut einen Grundausbildungslehrgang besuchen.
Veranstaltungs-Code | FB24-222681-58496401 |