Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
"Befähigungsnachweis Kranbediener (Turmdrehkran)"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Handwerkskammer Potsdam, Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH).
Hier finden Sie alle Kurse von Handwerkskammer Potsdam, Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH).
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Mit dem Befähigungsnachweis - Kranbediener (Turmdrehkran) erwerben Sie die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse für die sichere und störungsfreie Bewegung von Lasten mit dem Turmdrehkran.
Der Lehrgang basiert auf dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 309-003 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V 52. Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Vorschriften
- Sicherheitsbedingungen
- Bau und Ausrüstung
- Sicheres Bedienen von Kranen
- Prüfmethoden
- Nachweisführung
Zielgruppe:
Interessenten mit praktischer Berufserfahrung (ohne Befähigungsnachweis gemäß DGUV V 52 § 29), welche die vorgeschriebene Befähigung zur Bedienung eines Turmdrehkrans erlangen möchten. Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (u. a. für das erfolgreiche Absolvieren der abschließenden Theorieprüfung)
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- praktische Berufserfahrungen beim Führen von Turmdrehkranen
Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt werden.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen
erwartet:
• das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
• die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
• die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu
handeln. (vgl. DGUV Grundsatz 309-003) Abschluss:
Nach bestandener Theorieprüfung (in Fachsprache Deutsch) erhält der Kranführer einen personengebundenen Kranbedienerausweis.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Befähigungsnachweis Kranbediener (Turmdrehkran)"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Handwerkskammer Potsdam, Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH).
Hier finden Sie alle Kurse von Handwerkskammer Potsdam, Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH).
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Mit dem Befähigungsnachweis - Kranbediener (Turmdrehkran) erwerben Sie die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse für die sichere und störungsfreie Bewegung von Lasten mit dem Turmdrehkran.
Der Lehrgang basiert auf dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 309-003 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V 52. Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Vorschriften
- Sicherheitsbedingungen
- Bau und Ausrüstung
- Sicheres Bedienen von Kranen
- Prüfmethoden
- Nachweisführung
Zielgruppe:
Interessenten mit praktischer Berufserfahrung (ohne Befähigungsnachweis gemäß DGUV V 52 § 29), welche die vorgeschriebene Befähigung zur Bedienung eines Turmdrehkrans erlangen möchten. Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (u. a. für das erfolgreiche Absolvieren der abschließenden Theorieprüfung)
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- praktische Berufserfahrungen beim Führen von Turmdrehkranen
Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt werden.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen
erwartet:
• das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
• die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
• die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu
handeln. (vgl. DGUV Grundsatz 309-003) Abschluss:
Nach bestandener Theorieprüfung (in Fachsprache Deutsch) erhält der Kranführer einen personengebundenen Kranbedienerausweis.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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