Befähigungsnachweis Kranbediener (Turmdrehkran) - für Fortgeschrittene
Mit dem ""Befähigungsnachweis - Kranbediener (Turmdrehkran)"" erwerben Sie die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse für die sichere und störungsfreie Bewegung von Lasten mit dem Turmdrehkran.
Der Lehrgang basiert auf dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 309-003 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V 52. Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Vorschriften
- Sicherheitsbedingungen
- Bau und Ausrüstung
- Sicheres Bedienen von Kranen
- Prüfmethoden
- Nachweisführung
Zielgruppe:
Interessenten mit praktischer Berufserfahrung (ohne Befähigungsnachweis gemäß DGUV V 52 § 29), welche die vorgeschriebene Befähigung zur Bedienung eines Turmdrehkrans erlangen möchten. Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (u. a. für das erfolgreiche Absolvieren der abschließenden Theorieprüfung)
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- praktische Berufserfahrungen beim Führen von Turmdrehkranen
""Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt werden.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen
erwartet:
• das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
• die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
• die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu
handeln."" (vgl. DGUV Grundsatz 309-003) Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird ein Sprachniveau von B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Auf Nachfrage behalten wir uns vor, einen entsprechenden Nachweis einzufordern. Abschluss:
Nach bestandener Theorieprüfung (in Fachsprache Deutsch) erhält der Kranführer einen personengebundenen Kranbedienerausweis.
Ergänzender Hinweis: Gemäß DGUV Vorschrift 1 (§ 4 Abs. 1) müssen Befähigungsnachweise für Ladekrane und Turmdrehkrane einmal jährlich durch eine Unterweisung aufgefrischt werden, die die aktuellen Sicherheitsvorschriften, technische Entwicklungen und praktische Kenntnisse umfasst. Die Auffrischung erfolgt in Form von kurzen Schulungen oder Unterweisungen durch fachkundige Personen (auch innerhalb des Betriebes möglich), abgestimmt auf die Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Anforderungen .
Veranstaltungs-Code | FB24-464312-60414295 |
Veranstaltungsort:
14550 Groß Kreutz (Havel)
weitere Orte/Termine
Starttermin: 21.01.2025
Dienstag ab 08:00 Uhr
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