Befähigungsnachweis Bediener von Hubarbeitsbühnen
Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGR 500 Kap.2.10. Abs. 2 nur Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Sie erwerben mit dem Lehrgang den Befähigungsnachweis.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs sind erste Kenntnisse mit Hubarbeitsbühnen. Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird ein Sprachniveau von B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Auf Nachfrage behalten wir uns vor, einen entsprechenden Nachweis einzufordern.
Schwerpunkte:
Einsatzmöglichkeiten und Betrieb von HAB, Sondereinsätze
Rechte und Pflichten von Unternehmern und Mitarbeitern im Umgang mit Hubarbeitsbühnen
Betriebsanweisungen und Beauftragung
Inbetriebnahme, Handhabung und Verhalten während des Betriebes
Übernahme, Organisation und Dokumentation von Vorgängen
Einsatz von Hubarbeitsbühnen in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen
Unfallgeschehen, Erste Hilfe und Maßnahmen bei Havarien
Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Prüfintervalle
Schriftliche Prüfung Gemäß DGUV Vorschrift 1 (§ 4 Abs. 1) müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen mindestens einmal jährlich eine Unterweisung durch fachkundige Personen absolvieren (auch innerhalb des Betriebes möglich). Diese umfasst theoretische und praktische Inhalte zu Sicherheitsvorschriften, Handhabung und Unfallvermeidung, abgestimmt auf betriebliche Anforderungen.
Veranstaltungs-Code | FB24-300007-60416944 |
Veranstaltungsort:
14770 Brandenburg
weitere Orte/Termine
Starttermin: 10.04.2025
Donnerstag ab 08:00 Uhr
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