Befähigte Person zur Prüfung von Stetigförderern.
Fachkunde für die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Stetigförderern.
Jeder Betreiber von Stetigförderern ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Das Seminar vermittelt rechtliche und technische Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme sowie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen an Stetigförderern. Die Teilnehmer erhalten die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung.
Veranstaltungs-Code | FB24-510535-58491692 |