Befähigte Person zur Prüfung von Sportgeräten / Sportstätten.
Sachkunde für die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen von Sportgeräten und Sportstätten.
Nach der DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" sind vom Arbeitgeber/Betreiber die Geräte auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen – vor der ersten Inbetriebnahme, sowie in regelmäßigen Zeiträumen und nach Änderungen. Diese Aufgabe kann nach § 7 ArbSchG an eine Befähigte Person übertragen werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-510528-58496223 |