Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV.
Qualifikation zum Prüfer vor Inbetriebnahme und für die wiederkehrende Prüfung von Kälteanlagen.
Kälteanlagen sind Druckanlagen, die einer Überwachungspflicht unterliegen. Arbeitgeber müssen diese Anlagen daher von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder einer befähigten Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3) prüfen lassen. Es besteht die Verpflichtung für jeden Betreiber von Kälteanlagen, diese in regelmäßigen Abständen fachkundig zu prüfen. Mittels einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Veranstaltungs-Code | FB24-510533-58491813 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Um als „Befähigte Person“ berufen zu werden, sind die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) Voraussetzung.
Veranstaltungsort:
22527 Hamburg
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zusätzliche Kurs Dokumente:
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