Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren
In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gülti-gen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, werden als Brandschutztür bezeichnet. Dabei gibt es bauordnungsrechtliche Unterscheidungen.
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den Sachkundenachweis Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren.
Sie können nun als Befähigte Person bestellt werden. Zu Ihren Aufgaben gehört die regelmäßige Überprüfung und Beurteilung der Brandschutztüren, die Dokumentation und ggf. die Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Abschluss
Sachkundenachweis
Kosten
510,00 Euro inkl. Umsatzsteuer, inkl. Seminarunterlagen
Veranstaltungs-Code | FB24-384647-62394688 |