Befähigte Person für die Prüfung von Wasserspielgeräten und -attraktionen.
Fachwissen zur Kontrolle von Wasserattraktionen und - spielgeräten in öffentlichen Schwimmbädern.
In öffentlichen Bäderbetrieben müssen die Wasserattraktionen und -spielgeräte sorgfältig überwacht werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Badegäste zu sichern. Die erforderlichen Pflichten zur Abwehr von Gefahrenquellen muss der Betreiber durch eine befähigte Person sicherstellen und nachweislich dokumentieren. Die Aufgaben reichen u. a. von der täglichen Sichtprüfung, über die Sicherheitsbegehung bis hin zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung.
Veranstaltungs-Code | FB24-382092-58492168 |