Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)
Betriebliche Anforderungen verlangen meist einen flexiblen Einsatz des Betriebspersonals, sodass auch elektrotechnische Arbeiten von Nichtelektrikern erwartet werden. Verschiedene Vorschriften fordern daher mindestens eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person. Diese führen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln aus. Diese Arbeiten können z. B. das Einschalten von Schutzgeräten wie RCD, LS, MSS; Frequenzumrichter u. ä. sein. So ist zum Betreten von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten (Schalträumen) ebenfalls eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person notwendig.
Veranstaltungs-Code | FB24-524485-60863133 |