Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG, ASR 2.2
Der Arbeitgeber hat gem. Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört u.a. die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzshelfern. Definiert werden die Anforderungen in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, wonach sich die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, jedoch in der Regel eine Anzahl an Brandschutzhelfern von 5% der Beschäftigten notwendig ist. Mit diesem Lehrgang werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Sie können als Brandschutzhelfer Ihre Funktion nur dann ausfüllen, wenn Sie wissen was Sie tun müssen.
Inhalte
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praxis: Training mit Feuerlöschern
Teilnehmerkreis
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.
Kurszeit/Dauer/Code
4 U-Std.
Veranstaltungs-Code | FB24-328737-39798168 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.
Dieser Kurs ist förderfähig:
Bildungscheck NRW - 50% des Nettobetrages
Veranstaltungsort:
46047 Oberhausen
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: Termin auf Anfrage
4 U.-Std.
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