Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA) gemäß AEVO
Prüfung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden oder wer in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die eine Zulassung rechtfertigen. Die Abnahme der Prüfungen erfolgt auf der Grundlage der Fortbildungsprüfungsordnung ""Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO"". Prüfungsgebühren werden laut Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam erhoben. Die Prüfung ""Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO"" ist gleichwertig dem Teil IV der Meisterprüfung.
Inhalte - Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO (Teil IV):
- Handlungsfeld 1
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Handlungsfeld 2
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Handlungsfeld 3
Ausbildung durchführen
- Handlungsfeld 4
Ausbildung abschließen
*Bitte berücksichtigen Sie, dass das Absolvieren der Prüfung i. d. R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt.
Veranstaltungs-Code | FB24-477364-55619598 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Dieser Kurs ist förderfähig:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Lehrgangsgebühr zu 50 % über die Bildungsprämie förderfähig. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union geförder
Veranstaltungsort:
14550 Groß Kreutz (Havel)
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 03.03.2025 - 28.03.2025
Vollzeit: Mo-Fr 08:00-15:15 Uhr
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