Beauftragte Person als Hilfeleistende bei der Befreiung eingeschlossener Personen aus Aufzugsanlagen (BetrSichV § 12 (1)) Schulung für die Befreiung von Personen in Theorie und Praxis
Theorie - Bauarten von Aufzügen
- Aufgaben, Pflichten und Verantwortung des Betreibers und des Aufzugswärters
- Sicherheitstechnische Einrichtungen gegen die Gefahren durch:
- Absturz
- Versagen der Türverschlüsse
- Absinken des Fahrkorbs
- Durchfahren der Endhaltestellen
- Verhalten bei Störungen des Aufzugs
- Sachgerechtes Befreien eingeschlossener  .Personen  .
Praxis: - Praktische Demonstrationen an Aufzugsanlagen
- Übungen zur Personenbefreiung
Hinweis:Für den Teilnehmer, der als Beauftragte Person nach TRBS 3121 Kapitel 3.4 bestellt werden soll, ist eine zusätzliche Einweisung vor Ort erforderlich. Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen. "Aufzugswärter" - neuer Begriff: "Beauftragte Person für den sicheren Betrieb" nach BetrSichV § 12 (1) wird über das Seminar-Nr. 05-511 "Sicherer Betrieb von Aufzugsanlagen" vermittelt!
Sonderpreis nur noch gültig bis | 11.04.2025 |
Veranstaltungs-Code | FB24-298890-61655275 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Bildungsziel der Schulung:
Sie lernen in diesem eintägigen Seminar die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der Beauftragten Person (Hilfeleistende Person) für die Befreiung eingeschlossener Personen aus Aufzugsanlagen kennen. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen über Aufbau un
Veranstaltungsort:
66280 Sulzbach
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