Atemschutzgeräteträger - Ausbildung nach DGUV 112-190 -Isoliergeräte.
Sichere und wirkungsvolle Benutzung vonAtemschutzgeräten.
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Veranstaltungs-Code | FB24-286142-58495661 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und es kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)
- Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
- Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck
- Mindestalter: 18 Jahre
Veranstaltungsort:
13507 Berlin
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zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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