Asbest-Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4
Fortbildungspflicht nach der neuen Gefahrstoffverordnung Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie - bei schwach gebundenem Asbest- zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Gemäß der neuen TRGS 519 (März 2014) besteht ein zukünftig eine Fortbildungspflicht für bereits sachkundige Personen. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Inhalte
- Verwendung und Eigenschaften von Asbest,
- Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte,
- Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest,
- Gesetzliche Grundlagen
- Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsverfahren Bei ASI Arbeiten, BGI Verfahren
- Persönliche Schutzausrüstung
Veranstaltungs-Code | FB24-83290-17417115 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen und bereits über die Sachkunde gemäß Anlage 3 und 4 der TRGS 519 verfügen.
Preis: 511, 70 €
In der Kursgebühr von 430,00 Euro zzgl. MwSt. sind die Seminarunterlagen Pausengetränke, sowie das Mittagessen enthalten.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63811 Stockstadt
Vollzeit
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Starttermin: Termin auf Anfrage
1 Tag von 08.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
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