Arbeiten aufzugsfremder Unternehmen an Aufzugsanlagen.
DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet fürspezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Bei der Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen sollen, ist die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011 nachzuweisen. Zu diesen Arbeiten zählen z.B. Innenreinigung des Schachts oder -verglasung, Außenreinigung der Fahrkorbverglasung, Maler- und Anstricharbeiten, Arbeiten an der RWA-Anlage.
Veranstaltungs-Code | FB24-224874-58500878 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Der DGUV Grundsatz 309-011 fordert zur Teilnahme ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in einem aufzugsfremden Gewerk. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Veranstaltungsort:
51105 Köln
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