Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3, S 2.1 bis S 2.3, S 6.1 nach StrlSchV
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3, S 2.1 bis S 2.3, S 6.1 HINWEISBitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Dienstag, 18. November 20259.30 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 UhrWiederholung und Neues im StrahlenschutzrechtAufgaben StrahlenschutzbeauftragterStrahlenschutztechnik und -sicherheitStrahlenschutzmesstechnik und Dosimetrie
Veranstaltungs-Code | FB24-8327-60422440 |