ADR Unterweisung gem. Kap. 1.3
Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach den internationalen Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.
Alle an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.
Bei Ihrer Unterweisung geht es daher darum, Sie für ihre Handlungen zu sensibilisieren und Ihnen zu veranschaulichen, dass Ihre Tätigkeiten Auswirkungen auf die Sicherheit von Gefahrguttransporten haben.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, die von ihnen geforderten gefahrgutrelevanten Tätigkeiten zu erkennen und entsprechend zielgerichtet bearbeiten zu können. Die Vermittlung dieser Sachkunde wird durch gesetzliche Vorschriften eingefordert.
Veranstaltungs-Code | FB24-249259-42443525 |
Veranstaltungsort:
27570 Bremerhaven
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