ADR - Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stückgut)
ADR-Lehrgänge für Gefahrgutfahrer gem. Kap. 8.2 ADR
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR. Der ADR-Schein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann 12 Monate vor Ablauf verlängert werden.
Die Lehrgänge finden einem Freitag von 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr und an den beiden darauffolgenden Samstagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Getränke und Mittagessen sind inklusive.
Bildungsziel der Schulung:
Die Lehrgangsteilnehmer sind nach erfolgreich absolvierter Prüfung befähigt, Gefahrgut (Stückgut) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu transportieren.
Veranstaltungs-Code | FB24-444986-59071179 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
keine
Veranstaltungsort:
84508 Burgkirchen
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 20.01.2025 - 22.01.2025
2,5 Tage
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