Seminare für Reinigungskräfte - Schulungen für Gebäudereiniger
Die Gebäudereinigungsbranche wächst. Da geschultes und erfahrenes Reinigungspersonal oftmals Mangelware ist, kann sich ein Gebäudereiniger, Hausmeister oder eine Putzkraft dank spezieller Weiterbildungen und Schulungen z.B. bei der ortsamsässigen IHK vom Bewerbermarkt positiv abheben. Suchen Sie bei FORTBILDUNG24 eine Ausbildung oder erarbeiten Sie sich in Lehrgängen und Kursen spezielles Know-how in einzelnen Fachbereichen der Reinigungstätigkeit.
Ausbildung mit Abschluß IHK oder HWK
Das eigentliche Gebäudereiniger-Handwerk blickt auf eine lange Tradition zurück. Im 17. Jahrhundert zogen Wand- und Wagenwäscher durch die Städte, um die Fassaden der Häuser zu säubern. In seiner heutigen Form jedoch entstand das Handwerk des Gebäudereinigers erst mit der beginnenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert, denn mit der Entwicklung des Fensterglases war die gewerbliche Glasreinigung entstanden. Heute werden Gebäudereiniger bei der Säuberung von Fassaden, Böden, Einrichtungen und Verkehrsflächen eingesetzt. Kenntnisse in puncto Umweltschutz, Materialkunde, Desinfektionsmaßnahmen und sogar der Umgang mit Gerüsten, Arbeitsbühnen oder anderen Geräten sind in der Ausbildung Pflicht.
Tatortreiniger-Asubildung
Bei FORTBILDUNG24 finden Sie Kurse und Weiterbildungsangebote, die von der Unfallverhütung bis hin zum Winterdienst verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten von Gebäudereinigern thematisieren und wichtige Inhalte für die tägliche Arbeit vermitteln. Doch nicht nur Schnee- und Glättebekämpfung oder sogar Tatortreinigung mit seinen spezifischen rechtlichen Anforderungen finden Sie hier als Kursinhalte. Auch Grundlagenkurse und Basiswissen in Bezug auf Reinigungstechnik,- arten und �"mittel werden in den Fortbildungen vermittelt.
Gehört eine Gebäudereinigungsfirma zur IHK oder zur HWK?
Dazu ein Beispiel:
Ein Gebäudereiniger hat einen jährlichen Umsatz von € 200.000. Der IHK-Anteil, z. B. Handel mit Reinigungsmitteln liegt bei € 40.000. In diesem Fall ist das Unternehmen beiden Kammern zugehörig. Eine Beitragspflicht besteht aber nur bei der HwK. Bei der IHK würde das Unternehmen als beitragsfreies Mitglied geführt.
Begründung:
Betriebe, die der HwK und der IHK angehören, sind bei der IHK erst dann beitragspflichtig, wenn der durch IHK-zugehörige Tätigkeiten erzielte jährliche Umsatz € 130.000 übersteigt.
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