Die Weiterbildung zum Industriefachwirt IHK
Der Industriefachwirt gehört zu den beliebtesten Fachwirten, da die Einsatzgebiete in der Industrie sehr umfangreich und vielschichtig sind. Industriefachwirte arbeiten in Schlüsselbranchen der deutschen Wirtschaft. Als Bindeglied zwischen Unternehmensführung und Produktion nehmen sie eine verantwortungsvolle Position ein und sind meist mit der Führung von Mitarbeitern betraut.
Berufsbild und Aufgaben
Industriefachwirte verfügen neben erweiterten Kenntnissen in Betriebswirtschaft und Management auch über branchenspezifisches Fachwissen. Je nach Arbeitsbereich fallen folgende Aufgaben an:
- Warenwirtschaft: Einkauf, Lagerung und Kontrolle
- Produktion: Planung, Steuerung und Überwachung
- Personalwirtschaft: Personalbedarf und Personaleinsatz
- Vertrieb und Marketing: Werbemaßnahmen und Preisverhandlungen
- Controlling und Rechnungswesen
Dauer und Kosten der Weiterbildung
Die IHK Schulungszentren und private Akademien bieten die Prüfungsvorbereitung meist in Vollzeit und Teilzeit an. Der DIHK-Rahmenplan sieht für die Fortbildung 850 Unterrichtsstunden vor. Daraus ergibt sich für berufsbegleitende Lehrgänge eine Dauer von 18 bis 24 Monaten. Wer einen Vollzeitkurs absolviert kann schon nach 3 bis 6 Monaten an der Prüfung teilnehmen.
Die Kursgebühren für den Industriefachwirt betragen zwischen 2500 und 5000 Euro. Die großen Unterschiede lassen sich zum Teil durch die Art der Kurse erklären - so sind Fernlehrgänge z.B. oft günstiger als Präsenzkurse. Zusätzlich muss man noch die Prüfungsgebühren der IHK einplanen. Für die Weiterbildung zum Fachwirt ist allerdings auch eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG möglich.
Voraussetzungen für die Prüfung
Die Prüfung zum Industriefachwirt findet vor der zuständigen IHK statt. Für die Zulassung zur Prüfung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Zum ersten Prüfungsteil, den Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen, muss man folgendes nachweisen:
- eine mit erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf plus eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Zum Zweiten Prüfungsteil, den Handlungsspezifischen Qualifikationen:
- die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen plus mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen
Tipp: Wer sich für einen berufsbegleitenden Lehrgang entschieden hat, kann die gesamte Zeit der Weiterbildung als Berufspraxis zählen, da währenddessen weiter gearbeitet wurde.
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