Die Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe findet vor der zuständigen IHK statt. Die Prüfungsteilnehmer müssen eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Erfolgreich abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in einem kaufmännischen oder gastgewerblichen Beruf plus mindestens zwei Jahre Berufspraxis
- Erfolgreich abgeschlossene 2-jährige Ausbildung in einem kaufmännischen oder gastgewerblichen Beruf plus mindestens drei Jahre Berufspraxis
- Mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Bereich Gastgewerbe
Geprüft werden „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den Titel „Geprüfter Fachwirt im Gastgewerbe“.
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