Seit September 2008 bzw. 2009 sind alle Omnibusfahrer und Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen verpflichtet. Vom Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz werden grundsätzlich alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis Kl. C oder Kl. D nutzen wollen, berührt: C1, C1E, C, CE (Lkws über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen).
Module zu verschiedenen Themen schulen die Berufskraftfahrer und bringen ihr Fachwissen auf den neuesten Stand. Folgende Module müssen absolviert werden:
- Modul 1: Eco-Training (Lkw): Dieses Modul beschäftigt sich mit den Verbrauchskurven des Motors sowie mit der Abgasanlage. Durch die Anwendung der neu gewonnenen Erkenntnisse soll der Kraftstoffverbrauch reduziert bzw. optimiert werden.
- Modul 2: Kontrollgeräte und Sozialvorschriften: In diesem Modul werden allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr sowie sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Verkehrsregeln vermittelt.
- Modul 3: Fahrsicherheit: Das dritte Modul behandelt mögliche Risiken des Straßenverkehrs sowie Arbeitsunfälle. Ebenfalls thematisiert werden eine mögliche Unfallprävention sowie Sicherheitsübungen.
- Modul 4: Der Kunde im Mittelpunkt: Modul vier behandelt den Fahrer als Imageträger des Unternehmens. Weitere Themen sind Arbeitsorganisation und Gesundheitsschutz.
- Modul 5: Ladungssicherung: Das fünfte Modul thematisiert die Ladungssicherung und das Transportmittel.
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