Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer
- Abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur)
- Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse, für die theoretischer und praktischer Unterricht erteilt werden soll (also z.B. Klasse BE für PKW)
- Mindestens 21 Jahre alt
- geistig, körperlich und persönlich geeignet
- ausreichende Fahrpraxis in der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse
Dauer und Kosten der Ausbildung
Die Weiterbildung zum Fahrlehrer dauert rund 12 Monate und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Auch danach müssen sich Fahrlehrer, gemäß Fahrlehrergesetz, alle vier Jahre fortbilden.
Die Kosten der Ausbildung liegen insgesamt zwischen 10.000 und 12.000 Euro. In vielen Fällen ist jedoch eine staatliche Förderung durch den Bildungsgutschein möglich.
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