Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Eine Sicherheitsfachkraft muss eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft bzw. Prüfungsvorbereitung kann bei der IHK oder einer anderen dafür spezialisierten Akademie erfolgen.
Ist die Ausbildung einmal bestanden, finden sich die Sicherheitsfachkräfte im Personenschutz, Objektschutz und im Werkschutz wieder. Sie sind entweder direkt angestellt oder werden durch einen Sicherheitsdienst beschäftigt.
Personenschutz
Der Personenschutz ist für die Sicherheit einer bestimmten Person, der sogenannten Schutzperson, zuständig und schützt vor Angriffen und Übergriffen wie Entführungen, Attentate usw.
Objektschutz
Der Objektschutz bewacht Objekte und gewährleistet dadurch deren Sicherheit. Er soll Störer, Kriminelle, Saboteure oder Feinde daran hindern, die schutzbefohlenen Objekte zu zerstören, diese einzunehmen oder deren Funktion zu beeinträchtigen.
Werkschutz
Beim Werkschutz handelt es sich um einen internen Dienstleister (sog. Sicherheitsdienst) eines Unternehmens. Er gewährleistet die Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, indem er Gefahren und Schäden vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern fern hält und abwendet.
Sicherheitsdienst
Sicherheitsdienste stellen den Auftraggebern (Unternehmen, öffentliche Institutionen, Privatpersonen) ihre Dienstleistungen in den Bereichen Objektschutz, Personenschutz und Veranstaltungen zur Verfügung.
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